Raucherwohnung: Mieter zahlt nicht immer für Schönheitsreparaturen
Urteil: Für vergilbte Wände in der Raucherwohnung muss ein Mieter nicht immer aufkommen. Bei einer ungültigen Renovierungsklausel im Mietvertrag muss er keine Schönheitsreparaturen vornehmen.
Mieter müssen nur unter Umständen für Schönheitsreparaturen in ihrer Raucherwohnung aufkommen.
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Fünf Tipps zur Nebenkostenabrechnung
Fünf Tipps zur Nebenkostenabrechnung
Viele Mieter bekommen bald die jährliche Nebenkostenabrechnung. Doch nicht immer sind alle Forderungen des Vermieters berechtigt. Fünf Tipps, worauf zu achten ist:
Die jährliche Nebenkostenabrechnung gibt immer wieder Anlass zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dabei ist es auch Laien möglich, fehlerhafte Abrechnungen zu erkennen und sich dagegen zu wehren:
Ein Vermieter kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Und das nicht nur für sich selbst, sondern auch für enge Angehörige. In zwei Streitfällen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jeweils darüber zu entscheiden, wie nah die Verwandtschaft sein muss, um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. In beiden Fällen weitete der BGH den Personenkreis deutlich aus. Vermieter dürfen ihren Mietern auch dann kündigen, wenn Nichten, Neffen (Az.: VIII ZR 159/09) oder Schwäger (Az.: VIII ZR 247/08) in die Wohnung einziehen sollen – bei Schwägern allerdings nur dann, wenn ein besonders enger Kontakt besteht.
Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar
Etliche Arbeitnehmer können ihrArbeitszimmer künftig wieder steuerlich absetzen. Die vom Gesetzgeber 2007 beschlossene Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern war verfassungswidrig. Dies entschied nach Angaben von Immowelt.de das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvL 13/09).
Büroarbeit im Arbeitszimmer: Steuerlich absetzbar
Profitieren werden von diesem Urteil vor allem Berufsgruppen wie Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die zwar überwiegend außer Haus arbeiten, jedoch auch einiges an Büroarbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigen. Voraussetzung ist allerdings, dass kein anderer Arbeitsplatz für diese Arbeiten zur Verfügung steht. Hat ein Lehrer zum Beispiel ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule, kann er sein häusliches Büro auch weiterhin nicht steuerlich absetzen. Ebenfalls nichtsteuerlich absetzbar: Ein Arbeits-Schreibtisch im privaten Schlafzimmer.
Wohnungskauf: Auf Mängel achten
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte bei seiner Entscheidung vor allem den Gesamtzustand des Hauses und die Eigentümergemeinschaft unter die Lupe nehmen. Immowelt.de zeigt, worauf zu achten ist.
Ist die Eigentumswohnung in Traumlage endlich gefunden, wird meist versucht, über Mängel großzügig hinwegzusehen. Das ist ein aber ein teurer Fehler. Denn mit der Vertragsformulierung „Gekauft wie besichtigt“ überträgt der Verkäufer die Haftung für Schäden an den Käufer. Jedoch versichert er damit auch, dass ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung keine gravierenden Mängel bekannt sind. Sonst kann der Kontrakt angefochten werden, was aber Zeit und Nerven kostet.
Mietrecht: Das sind die fünf größten Fallen
Vorzeitig ausziehen, lautes Feiern und Mietkürzung: Immowelt.de zeigt, was im Mietrecht erlaubt und was verboten ist.
Mietrecht ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln, denn es kursieren einige Irrtümer und Halbwahrheiten. Zwischen Mieter und Vermieter führen sie nicht selten zu Streit oder teuren Gerichtsverfahren. Immowelt.de erklärt die größten Fallen:
Wohnung zu klein: Mietkürzung
Ist die Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist eine Mietkürzung nicht immer zulässig. In der Regel kann die Miete nur dann gekürzt werden, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Vertrag angegeben. Bei einer 50 Quadratmeter großen Wohnung, die laut Vertrag 54 Quadratmeter groß sein sollte, muss der Mieter also weiterhin die volle Miete zahlen.
Nachmieter suchen und vorzeitig ausziehen
Selbst wenn zehn potentielle Nachmieter aufgetrieben werden: Wenn der Vermieter nicht zustimmt, darf der Mieter nicht vorzeitig aus der Wohnung ausziehen. Es gilt die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist. Eine Ausnahme gibt es, wenn imMietvertrag eine entsprechende Nachmietervereinbarung getroffen wurde. Zustimmen muss der Vermieter aber auch nur dann, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des neuen Mieters bestehen.